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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Montage- und Reparaturbedingungen ( Stand 01.10.2012)

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Leistungen beinhalten die Beratung des Kunden, Montage von gebrauchten- und neuen Anlagen, Modernisierung von Altanlagen, Inbetriebnahmen von modernisierten und neuen Anlagen, die Einweisung vom Bedienungspersonal des Kunden, Demontage und Montage von Anlagen nach Kauf oder Umzug, sowie  Reparaturen. Der Anlagentyp, Hersteller und Alter einer Anlage ist ohne Bedeutung. Geschäftsbedingungen des Kunden, die den unseren entgegenstehen gelten nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebot, Umfang der Lieferung und Leistung, Vertragsabschluss,
Angebote sind freibleibend. Technische Abweichungen sind zulässig, wenn sie technisch nützlich sind. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt wird oder wenn die Annahme nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wird. Poststempel, E- Mail, Fax oder mündlich gilt als gewahrte Frist.
Für Kunden aus nichteuropäischen Ländern gilt der Auftrag als angenommen, wenn der Auftrag schriftlich erfolgt und unsere AGB vom Auftraggeber unterschrieben dem Auftragnehmer vorliegt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise bei Lieferungen ab Betriebssitz des Auftragsnehmers plus der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Montage wird nach  Aufwand und Zeit berechnet. Bei der Abrechnung gelten unsere jeweils gültigen Verrechnungssätze. Es werden berechnet.: Arbeitsstunden, Wartezeiten, Reisezeiten bzw. Fahrkosten,  Auslösung, Übernachtungskosten und werden entweder einzeln oder als Festpreispaket aufgeführt. Das verwendete Material  wird nach den vereinbarten  Preisen berechnet. Zusätzlich berechnen wir die gültige Mehrwertsteuer.
Kann das Montagepersonal aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht tätig werden oder müssen wir die Montage dadurch vorzeitig abbrechen, berechnen wir  die Wartezeit als Arbeitszeit oder die erneute Anfahrt  mit Fahrkosten und Wegezeit.
Mehraufwendungen, die nicht als Bestandteil im Angebot aufgeführt sind und die vereinbarten Kosten um 20% erhöhen, werden nach Rücksprache mit dem Kunden als Mehraufwand berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen sofort fällig. Wir halten uns das Recht vor, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Zurückhaltung von Zahlungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht von uns anerkannt werden.
Für Aufträge über 2000,00 € hat der Kunde eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme zu leisten. Weitere 50 % werden nach Abnahme der Leistung sofort fällig. Für Kunden aus nichteuropäischen Ländern ist die gesamte Auftragssumme im Voraus fällig.
Werden vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz plus 40,00 € Verzugspauschale gemäß BGB § 288 ohne Schadensnachweis zu fordern. Die Zahlungsfrist ist nur eingehalten, wenn die Zahlung spätestens drei Tage nach der Frist bei uns eingegangen ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung  sämtlicher Forderungen  zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Anzahlung oder vereinbarte Ratenzahlung.

§ 5 Liefer- und Ausführungstermine und -fristen
In der Auftragsbestätigung genannte Liefer- und Ausführungstermine werden von uns nach bestem Bemühen eingehalten. Sie sind jedoch nur voraussichtlich und keine fest vereinbarte Liefer- oder Ausführungszeiten. Sie beginnen nicht bevor alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind.

§ 6 Gewährleistung und Rechte des Auftraggebers
Der Auftragnehmer leistet für mängelfreie Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung Gewähr auf Ersatzlieferung, Umtausch oder Nachbesserung. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Führen zwei Nachbesserungsversuche nicht zur mangelfreien Vertragserfüllung, kann § 437 BGB geltend gemacht werden. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Nachbesserungsarbeiten ohne Einverständnis des Auftragsnehmers vom Besteller oder Dritten ausgeführt werden. Im Falle einer Reparatur innerhalb einer gegebenenen Gewährleistung wird diese schnellstens ausgeführt. Schadensersatzansprüche können seitens des Auftraggebers im Fall des Ausfalls nicht geltend gemacht werden.

§ 7 Anzeigepflicht des Auftraggebers
Mängel der gelieferten Sache sind binnen von zwei Wochen schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Nach Fristablauf wird der Auftragnehmer frei von Gewährungspflichten.

§ 8 Schadensersatz des Auftragnehmer
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder, Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
Auf alle Ansprüche aus Vereinbarung zwischen den Parteien und deren Erfüllung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Alle Gesellschafter, ganz gleich ob sie ihren Wohnsitz im Ausland oder Deutschland verlegt haben oder dauerhaft dort wohnen, können für Ansprüche des Auftragnehmers aus der Geschäftsbeziehung haftbar gemacht werden. Das Abkommen der Vereinten Nationen ( CSIG UN-Kaufrecht) und die Reglung des internationalen Privatrechts gelten nicht.
Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in einer anderen Sprache verwendet werden, dienen diese nur als Information.

 

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